Stellungnahme des Dekans zu den Sparplänen in der Justiz

12.04.2018

Rechtsstaat und Budget - Aus den Medien ist bekannt, dass die Bundesregierung Budget- und damit Personalkürzungen in der Justiz vorhat.

Unsere Absolventen und Absolventinnen machen sich daher Sorgen, ob ihnen für die Fortsetzung ihrer Ausbildung Stellen als Rechtspraktikanten und –praktikantinnen zur Verfügung stehen – die Gerichtspraxis ist ja gesetzlich vorgesehene Voraussetzung für eine Reihe juristischer Berufe! Mit einem willkürlichen Aufnahmestopp würde daher der Staat seine Pflichten im Bereich der JuristInnenausbildung missachten. Betroffen davon sind jährlich weit über 1000 Absolventinnen und Absolventen des Jusstudiums – ihre berechtigte Erwartung, ihre Ausbildung geordnet fortsetzen zu können, darf nicht durch willkürliche Sparaktionen enttäuscht werden!

Das im Raum stehende Sparen an der Justiz verursacht jedoch auch über diesen Aspekt hinaus Sorge: In Rede steht ja nicht weniger als die Leistungsfähigkeit unseres Rechtsstaats. Wenn Politik rechtsstaatliche Institutionen verletzt, ist größte Wachsamkeit angezeigt: Handelt es sich nur um eine punktuelle Fehlleistung, fehlt es hier an der Einsicht in die Bedeutung des Rechtsstaats und seiner Einrichtungen – oder kommt hier womöglich gar eine Einstellung zum Ausdruck, welche der Rechtsstaatlichkeit gleichgültig oder ablehnend gegenübersteht? Die Rechtswissenschaft wird diese Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Oberhammer
(Dekan)