Podiumsdiskussion Staat und Information

13.11.2023

Zwischen Freiheit und Schutz der Rechte

In der österreichischen Bundesverfassung ist die Amts­verschwiegen­heit seit der B-VG-Novelle 1925 normiert. Diese prominente Verankerung der Amtsverschwiegenheit hat den Ruf der österreichischen Ver­waltung geprägt, nach wie vor Geheimnis krämernd zu agieren.

Die in Art 20 Abs 4 B-VG (mit der B-VG-Novelle 1987) eingeführte Auskunfts­pflicht ist mit der Amts­verschwiegen­heit eng verzahnt, ohne dass die Bundes­verfassung einen klaren Vorrang eines der beiden Prinzipien gegenüber dem anderen normiert .

Durch das im Frühjahr 2021 einer Begut­achtung unter­zogene Transparenz­paket soll die Amts­verschwiegen­heit aufgehoben und ein verfassungs­gesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen sowie eine Pflicht zur proaktiven Ver­öffentlichung von Infor­mationen von all­gemeinem Inter­esse geschaffen werden. Das neue Grund­recht soll sich nicht nur auf die Ver­waltung, sondern auch auf die Organe der Gesetz­gebung und der Gerichts­barkeit sowie auf staatsnahe Unter­nehmungen erstrecken.

Neben dem Vorschlag zur Änderung des B-VG wurde auch die einfach­gesetzliche Umsetzung dieses Reform­vorhabens durch den Entwurf eines Informations­freiheitsgesetzes (IFG) einer umfassenden Begutachtung unterzogen.

In der Podiums­diskussion soll das rechts­politische Spannungs­feld dieses Reform­vorhabens zwischen Informations­freiheit und Schutz von Geheimhaltungs­interessen aufgezeigt und diskutiert werden.

PROGRAMM