Der rasante Fortschritt datengetriebener Technologien hat in den letzten Jahren eine Fülle von Rechtsakten erforderlich gemacht. Um eine Balance zwischen Grundrechtsschutz und Innovation zu erreichen, folgen die jüngeren Digitalrechtsakte größtenteils einem risikobasierten Regulierungsansatz (zB KI-VO), wobei häufig zugleich im Sinne eines asymmetrischen Ansatzes nach der Größe von Akteuren differenziert wird (zB DSA, DMA).
Alle diese Digitalrechtsakte werden allerdings ergänzt bzw überlagert durch das Datenschutzrecht, insbesondere die DSGVO. Dieser Rechtsakt weist zwar gewisse risikobasierte Elemente auf, jedoch sind diese relativ schwach ausgeprägt – im Ansatz trifft die DSGVO alle Akteure in gleicher Weise, unabhängig von deren Größe und vom Risikoniveau der geplanten Datennutzungen. Es stellt sich daher die Frage, ob die Ansätze risikobasierter und asymmetrischer Regulierung in jüngeren Digitalrechtsakten durch die DSGVO unterlaufen werden. Verstärkt wird die Problematik durch die rasanten Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI), auf die das geltende Datenschutzrecht nicht gut zugeschnitten ist.
Das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien organisiert dazu am 13. und 14. Dezember 2024 einen Workshop, mit der das geltende Datenschutzrecht kritisch hinterfragt und nach Wegen hin zu einem zukunftstauglichen Datenschutz gesucht werden soll.
13. und. 14.Dezember 2024, Dachgeschoss Juridicum, Universität Wien
Die Teilnahme ist kostenlos.
Programm und Anmeldung