Es handelt sich dabei um eine simulierte Gerichtsverhandlung, die es Studierenden der Rechtswissenschaften an Hand eines fiktiven Falles ermöglicht, die Rolle der klagenden und der beklagten Partei einzunehmen, Schriftsätze zu verfassen und vor einem Gericht zu plädieren. Er ist zudem eine Premiere: Bislang gab es ähnliche Wettbewerbe zwar in anderen Fächern, nicht aber im Arbeitsrecht.
Zur Auswahl der am Bundesfinale teilnehmenden Teams haben die teilnehmenden Universitäten (Universität Innsbruck, Universität Salzburg, Universität Graz, Universität Wien, Sigmund Freud Privatuniversität Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien) im Zuge von Lehrveranstaltungen des Sommersemesters lokale Ausscheidungen durchgeführt, wobei die dort teilnehmenden Teams auch von Rechtsanwaltskanzleien betreut wurden, die so ihre praktischen Erfahrungen den Studierenden näherbringen. Nebeneffekt ist das Knüpfen von Kontakten für einen späteren Berufseinstieg – und für die Kanzleien ist das eine perfekte Möglichkeit, am Fach Arbeitsrecht besonders interessierte Studierende kennen und schätzen zu lernen. Der österreichweite Moot Court wird von Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien (Martin Risak, Universitätsprofessor, Stefan Köck, Honorarprofessor und Rechtsanwalt, sowie Thomas Dullinger, Universitätsassistent) gemeinsam mit den Sozialpartnern AK Wien und WKO organisiert.
Die Aufgabenstellung für die Teilnehmer war ebenso anspruchsvoll wie aktuell: Es soll die Gültigkeit einer arbeitszeitrechtlichen Betriebsvereinbarung vor dem Hintergrund des österreichischen und europäischen Rechts sowie des Kollektivvertrags beurteilt werden – es geht um Fragen des 12-Stunden-Tags, um verkürzte Ruhezeiten und um religiöse Feiertage.
Eigentlich sollte das Bundesfinale mit entsprechendem Rahmenprogramm in Wien stattfinden – doch dann machte die Covid-19-Pandemie der Planung einen Strich durch die Rechnung. Eine Absage war keine Alternative, hatten doch bereits alle Beteiligten viel Arbeit investiert. So wurde umgeplant, und es werden nun die mündlichen Plädoyers online stattfinden, nur der hochkarätige Richter*innensenat, der einen Fünfersenat des Obersten Gerichtshofs in Arbeits- und Sozialrechtssachen (einschließlich zweier fachkundige Laienrichter der Sozialpartner) nachbildet, wird sich – mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen – in einem Raum an der Universität Wien befinden. Die Studierenden werden per Videolink zugeschaltet. Die Technik wurde bereits getestet, die Studierenden sind bestens gecoacht und vorbereitet - es steht also einem spannenden Finale nichts mehr entgegen.
Rückfragen an:
- Martin Risak (martin.risak@univie.ac.at), 0650 6374725
- Stefan Köck (stefan.koeck@univie.ac.at), 0699 18910112
Betreuende Anwaltskanzleien:
Sigmund Freud Privatuniversität Wien
- KÖRBER-RISAK Rechtsanwalts GmbH
Universität Graz
- Rechtsanwaltskanzlei Klein & Wuntschek
- Rechtswanwaltskanzlei Leitner & Hirth
Universität Innsbruck:
- Rainer Rück Rechtsanwälte
- Burmann Wallnöfer Suitner Auer Rechtsanwälte
- Greiter Pegger Kofler Rechtsanwälte
- CHG Rechtsanwälte
Universität Salzburg
- Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte
- Hosp/Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft
Universität Wien
- Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH
- Freimüller Obereder Pilz Rechtsanwälte
- CMS Reich Rohrwig Hainz (mehrfach)
Wirtschaftsuniversität Wien
- Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH
Richter*innensenat
- Gerhard Kuras, Senatspräsident des OGH, Honorarprofessor an der Universität Wien
- Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwältin, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Honorarprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien
- Walter Schrammel, emeritierter Universitätsprofessor an der Universität Wien
Preise
- Der Verlag Manz und der Verlag Österreich haben für die Gewinner (Finalisten, bester Schriftsatz, bestes Plädoyer) Sachpreise aus dem Bereich der juristischen Fachliteratur zugesagt.