Beispiele sind etwa die Klage gegen den deutschen Textilriesen KiK infolge des Einsturzes der Textilfabrik Nana Plaza in Bangladesch oder die anhängige „Klimaklage“ gegen Royal Dutch Shell.
In einigen Staaten bestehen bereits spezielle Regelungen, insbesondere in Frankreich (loi de vigilance) und Deutschland (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG); in anderen Staaten gibt es konkrete Bestrebungen in diese Richtung. Vor allem hat sich auch die Europäische Union der Frage angenommen: Der (zuletzt durch das Europäische Parlament verschärfte) Kommissionsentwurf einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wird gerade im Trilog-Verfahren verhandelt. Unmittelbar richtet er sich zwar nur an größere Unternehmen; wie vom deutschen LkSG und der stetig – zuletzt durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – verschärften Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zumindest als Lieferanten und Informationsgeber aber auch weite Teile des Mittelstands betroffen.
Der 11. Wiener Unternehmensrechtstag widmet sich am 5.10.2023 am Juridicum der Universität Wien diesen Fragen aus deliktsrechtlicher, rechtsvergleichender und europarechtlicher Sicht.
Es referieren Brigitte Bichler (ÖMV AG), Bastian Brunk (Lindenpartners PartG mbB, Berlin), Stephanie Nitsch (Universität Wien), Matthias Potyka (BMJ) und Marc-Philippe Weller (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg).
05.10.2023, ab 12:30 Uhr, Juridicum DG, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler LL.M.