- Absolvierung des Wahlfachkorbes Revision und Controlling/BWL (für das Masterstudium BWL und IBWL) bzw Revision und Controlling/IBWL (für das Masterstudium IBWL) (18 ECTS) und
- Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Die Wahlfachkörbe setzen sich wie folgt zusammen:
Wahlfachkorb BWL
Kernbereich:
VO Grundzüge der Statistik (5 ECTS)
VO Quantitative betriebswirtschaftliche Methoden (5 ECTS)
Wahlbereich (Auswahl von 3 Lehrveranstaltungen, je 3 ECTS):
VO Marketing
VO Produktion und Logistik
VO Finanzwirtschaft
VO Unternehmensführung
VO Kostenrechnung
VO Buchhaltung
VO Bilanzierung (VO Buchhaltung ist Voraussetzung)
Wahlfachkorb IBWL
Auswahl von 6 Lehrveranstaltungen, je 3 ECTS:
VO Marketing
VO Produktion und Logistik
VO Finanzwirtschaft
VO Unternehmensführung
VO Kostenrechnung
VO Buchhaltung
VO Bilanzierung (VO Buchhaltung ist Voraussetzung)
Da die Wahlfachkörbe erst ab dem Studienjahr 2016/17 angeboten werden, können die entsprechenden Nachweise auch durch Absolvierung von einzelnen anderen Leistungen erbracht werden, die allerdings einer Gleichwertigkeitsprüfung unterliegen.
Die Jus-Studierenden können diese Lehrveranstaltungen der Wahlfachkörbe im Rahmen des Diplom- oder Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften absolvieren, soferne sie die STEOP absolviert haben. Wenn sie die Lehrveranstaltungen nicht im Rahmen des Diplom- oder Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften absolvieren können oder wollen, können diese Lehrveranstaltungen als ao. Studierende an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolviert werden. Auf diese Weise können auch Personen das BW- bzw IBWL-Masterstudium beginnen, die Jusstudium bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen haben.