Bis zum Fristablauf am 3.6.2019 haben sich rund 1500 StudienwerberInnen registriert. Da somit die Höchstzahl von 1980 Studienplätzen nicht erreicht wurde, findet die Zulassungsprüfung am 4.7.2019 nicht statt.
Informationen für alle bisher Registrierten über die bis zum Studienbeginn erforderlichen Schritte finden sich hier.
Für die übrigen Studienplätze ist eine Nachregistrierung möglich, sofern StudienwerberInnen an einer anderen österreichischen Universität für das Aufnahmeverfahren 2019/20 fristgerecht registriert sind und die Voraussetzungen erfüllen. Informationen dazu finden sich hier.
Für das Studienjahr 2020/21 findet ein entsprechendes Aufnahmeverfahren mit einer Registrierungsfrist im Frühling 2020 statt. Informationen hierzu finden Sie rechtzeitig unter anderem auf dieser Homepage.
Aufnahmeverfahren am Juridicum
23.04.2019
