MOCOMILA-Tagung 2026

02.09.2026

Die Monetary Law Committee (MOCOMILA) der International Law Association tagte am 20. und 21. August 2026 in Wien.

Gastgeber waren die Universität Wien und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB), organisiert von den Professoren Michael Waibel und Franz Zehetner. Die Tagung brachte führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Zentralbankvertreter, Aufsichtsbehörden und Praktiker aus Europa, Nordamerika, Asien und Afrika zusammen, um aktuelle Entwicklungen im internationalen Währungsrecht und der Finanzregulierung zu diskutieren.

Den Auftakt bildete ein Abendvortrag von OeNB-Vorstandsmitglied Thomas Steiner zur Zukunft des Bargelds in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft.
 
Besondere Aufmerksamkeit fand die Monetary Law Plenary Session, welche die Arbeit von MOCOMILA einem größeren Kreis von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der ILA-Konferenz vorstellte. Unter dem Vorsitz von Professor Michael Waibel diskutierten Yan Liu (General Counsel Internationaler Währungsfonds), Chiara Zilioli (General Counsel ECB) Pierre-Hugues Verdier und Rosa Lastra über die Zukunft der internationalen Währungsordnung in einer Zeit geopolitischer Spannungen, digitaler Innovationen und wachsender Fragmentierung. Im Mittelpunkt standen die Rolle von Zentralbanken, die Herausforderungen digitaler Währungen sowie die Auswirkungen wirtschaftlicher Sanktionen und technologischer Transformationen auf das internationale Finanzsystem. Die Diskussion machte deutlich, dass Fragen des Geld- und Währungsrechts zunehmend mit Themen der wirtschaftlichen Sicherheit, technologischen Souveränität und internationalen Governance verknüpft sind. Die Plenarsitzung unterstrich damit die wachsende Relevanz des internationalen Währungsrechts für das International Recht insgesamt. 

Einen weiteren Schwerpunkt bildete die öffentliche MOCOMILA Open Session, die von Generalanwältin Juliane Kokott (EuGH) geleitet wurde. Die Sitzung bot die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen des internationalen Währungs- und Finanzrechts einem breiteren Kreis von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der ILA-Konferenz vorzustellen und mit diesen zu diskutieren. Die Beiträge verdeutlichten einmal mehr die wachsende Bedeutung internationaler Finanzregulierung in einer Zeit geopolitischer Unsicherheiten, technologischer Umbrüche und neuer Formen wirtschaftlicher Verflechtung. Die offene Diskussion unterstrich den besonderen Charakter von MOCOMILA als Forum, das Wissenschaft, Praxis, Zentralbanken, internationale Organisationen und Aufsichtsbehörden zusammenführt und damit den Dialog zwischen unterschiedlichen Perspektiven fördert.
Einen besonders persönlichen und zugleich wissenschaftlich anspruchsvollen Programmpunkt bildete die Session zu Ehren von Cynthia Lichtenstein, einer der prägenden Persönlichkeiten des internationalen Währungsrechts und dem ersten weiblichen Mitglied von MOCOMILA und dem Securities Regulation Committee. Die Sitzung wurde von Rosa Lastra und Christos Gortsos geleitet, die auch einen zu ihren Ehren erschienenen Sammelband herausgeben. Die Beiträge würdigten nicht nur Lichtensteins herausragende wissenschaftliche Leistungen, sondern zeigten auch die anhaltende Aktualität ihrer Arbeiten zu Fragen des internationalen Währungsrechts, der Rolle des Internationalen Währungsfonds und der grenzüberschreitenden Finanzregulierung. Passend dazu griff René Smits in seinem Vortrag über Finanzsanktionen eine bekannte Position Lichtensteins zu Artikel VIII(2)(b) des IWF-Übereinkommens auf und erinnerte damit an ihren nachhaltigen Einfluss auf die wissenschaftliche Debatte. Die Sitzung verband wissenschaftliche Reflexion mit persönlicher Erinnerung und machte deutlich, welchen nachhaltigen Beitrag Cynthia Lichtenstein zur Entwicklung des internationalen Währungsrechts geleistet hat.

Im Mittelpunkt des 2. Tages in der OeNB standen drei Themenkomplexe, die die internationale Finanzordnung in den kommenden Jahren prägen dürften: Künstliche Intelligenz, Stablecoins und Finanzsanktionen. 
Das erste Panel widmete sich den Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf Finanzstabilität und Finanzaufsicht. Hannah Cao beschrieb die bemerkenswert positive Haltung gegenüber KI in China und vielen asiatischen Staaten. Während in Europa häufig Risiken im Vordergrund stünden, werde KI in Asien vor allem als Motor wirtschaftlicher Entwicklung und nationaler Modernisierung verstanden. Ein entscheidender Unterschied liege darin, dass der Anteil klassischer White-Collar-Berufe in vielen asiatischen Volkswirtschaften geringer sei und KI daher weniger als Bedrohung bestehender Beschäftigung wahrgenommen werde. Die Stimmung erinnere an die Einführung der Elektrizität: KI werde als grundlegende Infrastrukturtechnologie betrachtet, die breite Produktivitätsgewinne verspreche. Die Präsentation zeigte, wie chinesische Banken und Versicherungen KI zunehmend für Risikomanagement, Kreditvergabe, Compliance und Kundenbetreuung einsetzen. 
Katja Langenbucher untersuchte die europäische Regulierung von KI im Finanzsektor. Sie argumentierte, dass die Aufsichtsarchitektur des AI Act durch zahlreiche Zuständigkeiten zwischen europäischen Institutionen, nationalen Behörden, Finanzaufsicht und Datenschutzbehörden geprägt sei. Diese Fragmentierung schaffe Rechtsunsicherheit und erschwere Innovation. In der Diskussion wurde deutlich, dass der AI Act bereits konzipiert worden war, bevor der Aufstieg großer Sprachmodelle die Regulierung vor neue Herausforderungen stellte. Mehrere Teilnehmer äußerten die Sorge, Europa könne zwischen Innovationsförderung und Risikokontrolle keinen überzeugenden Ausgleich finden. 

Takashi Kubota lenkte den Blick auf geopolitische Risiken künstlicher Intelligenz. Ausgehend vom sogenannten „Glasswing“-Vorfall im Juni 2026 zeigte er, wie Exportkontrollen den Zugang zu leistungsfähigen KI-Modellen plötzlich unterbrechen können. Für Finanzinstitute entstehe dadurch ein Konzentrationsrisiko: Wenn zahlreiche Banken dieselben Modelle oder Anbieter nutzten, könne der Ausfall eines einzelnen Systems weitreichende Folgen haben. Kubota bezeichnete fortgeschrittene KI-Modelle zunehmend als strategische Güter, vergleichbar mit kritischer Infrastruktur. Die Debatte berührte grundlegende Fragen technologischer Souveränität und der Abhängigkeit Europas und Japans von US-amerikanischen und chinesischen Anbietern.

Das zweite Panel befasste sich mit Stablecoins und digitalem Geld. Eva Hüpkes stellte neue Herausforderungen für Einlagensicherungssysteme vor und diskutierte die schwierige Abgrenzung zwischen Einlagen, Stablecoins und tokenisierten Depositen. Ross Leckow analysierte die neue kanadische Stablecoin-Gesetzgebung. Ein zentrales Motiv sei die Sorge um die geldpolitische Souveränität angesichts privat emittierter, häufig US-Dollar-basierter Stablecoins. Künftig sollen Stablecoin-Emittenten in Kanada einem Registrierungs- und Aufsichtssystem unterliegen.

Yueh-Ping Yang präsentierte einen rechtsvergleichenden Überblick über Stablecoin-Regime in Asien, Europa und Nordamerika. Dabei zeigte sich ein klarer Trend zu Lizenzpflichten, Vollreserveanforderungen und unmittelbaren Rückzahlungsrechten. Unterschiede bestehen weiterhin beim Umgang mit ausländischen Stablecoins sowie bei der Regulierung der Sekundärmärkte. Die Diskussion verdeutlichte zugleich die politischen Dimensionen des Themas. Teilnehmer verwiesen auf die Gefahr einer „digitalen Dollarisierung“ und auf die Risiken für monetäre Souveränität, wenn internationale Technologieunternehmen eigene Währungen etablieren könnten. 

Im Sanktionspanel standen aktuelle Entwicklungen des internationalen Wirtschaftsrechts im Mittelpunkt. Armin Ahari und Lukas Lobnik verglichen die unterschiedlichen Konzepte von Eigentum und Kontrolle im Sanktionsrecht der EU, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten. Astrid Iversen analysierte die Frage, ob Zentralbanken vor Investitionsschiedsgerichten aktiv klageberechtigt sein können, insbesondere im Zusammenhang mit eingefrorenen Währungsreserven. René Smits schließlich zeigte die zunehmende rechtliche Komplexität internationaler Finanzsanktionen auf, einschließlich neuer Streitigkeiten über russische Zentralbankvermögen und die Nutzung immobilisierter Vermögenswerte zur Unterstützung der Ukraine. 
Die Tagung machte deutlich, dass die Zukunft des internationalen Währungsrechts zunehmend von Fragen der Digitalisierung geprägt wird. Ob künstliche Intelligenz, Stablecoins oder Finanzsanktionen: Alle Diskussionen kreisten letztlich um die Balance zwischen Innovation, Sicherheit und Souveränität. Die Beiträge zeigten zugleich die globale Dimension dieser Herausforderungen. Europa, Nordamerika, Asien und Afrika entwickeln unterschiedliche Antworten, stehen jedoch vor denselben Grundfragen. Gerade deshalb erwies sich die MOCOMILA-Tagung 2026 als wertvolles Forum für den internationalen Austausch zwischen Wissenschaft, Regulierung und Praxis.

Herzlichen Dank an die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die OeNB für die großzügige finanzielle Unterstützung.